Brandschutzkonzepte
In vielen Bundesländern gehört bei Sonderbauten zu den Bauantragsunterlagen ein Brandschutzkonzept, welches die erforderlichen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen textlich festlegt und beschreibt.
Zur Visualisierung des Brandschutzkonzeptes hat es sich bewährt insbesondere die baulichen Brandschutzmaßnahmen des Brandschutzkonzeptes (z.B. Anforderungen an Trennwände und Türen) in die Genehmigungspläne zu übertragen. Diese Pläne werden Brandschutzpläne genannt und sind Bestandteil des Brandschutzkonzeptes.
Dabei stellt das Brandschutzkonzept für die zuständige Baugenehmigungsbehörde lediglich eine Hilfe zur Entscheidungsfindung dar und ist erst nach Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde Bestandteil der Baugenehmigung und somit verbindlich (Bestandteil der Baugenehmigung).
In der Baugenehmigung kann die zuständige Genehmigungsbehörde durchaus Egänzungen bzw. vom Brandschutzkonzept abweichende Anforderungen formulieren (i.d.R. in der Rubrik "Nebenbestimmungen". Daher empfiehlt es sich grundsätzlich die Baugenehmigung unmittelbar nach Eingang auf vom Brandschutzkonzept abweichende "Nebenbestimmungen" oder Ergänzungen zu prüfen.
Sollte die Baugenehmigung in den Nebenbestimmungen Brandschutzauflagen enthalten, die im Brandschutzkonzept nicht vorgesehen sind und die der Bauherr generell nicht oder nur in der geforderen Form nicht wünscht, so muss gegen die erteilte Baugenehmigung innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingereicht werden. Ein Widerspruch verlängert jedoch die Baugenehmigungsphase i.d.R. nicht unerheblich.
Daher hat es sich insbesondere bei größeren Projekten bewährt das Brandschutzkonzept mit der zuständigen Brandschutzdienststelle im Voraus abzustimmen.
Ein Brandschutzkonzept sollte objektbezogen erstellt werden und insbesondere die in der offenen Liste aufgeführten Punkte beinhalten.
Diese Liste erhalten Sie in unserem Downloadbereich im PDF-Format.






